Aktuelles
Seit 01.01.2012 ist die Rettungsgasse auf Autobahnen , Schnell- und Autostraßen Pflicht!
Die Rettungsgasse ist im Grunde genommen eine freibleibende „Fahrspur“ für Einsatzfahrzeuge bei Staubildung zwischen den Fahrstreifen einer Autobahn, Schnell- oder Autostraße- also dort wo auch eine „Vignette“ zum Befahren benötigt wird.
Wesentlicher Punkt der „Rettungsgasse“ ist es, dass sie bei Staubildung und stockendem Verkehr bereits vorausschauend von den Verkehrsteilnehmern gebildet werden muss. Dabei gilt: alle Fahrzeuge auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links, alle davon rechts befindlichen Fahrzeuge fahren so weit wie möglich nach rechts - dabei soll der Pannenstreifen mitbenutzt werden. So entsteht ein Korridor für Einsatzorganisationen, um bis zu vier Minuten schneller an den Unfallort zu gelangen. Dies erhöht die Chancen für Unfallopfer zu überleben deutlich (bis zu 40%)!! Seit 01.01. gilt somit in Österreich dieselbe Regelung wie bei unseren deutschen, tschechischen und slowenischen Nachbarn.
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind im Übrigen verboten und werden mit bis zu 2.180 Euro bestraft.
